Geschrieben von Sebastian am 15/01/2009 um 17:08
Die Rechtslage scheint unklar. Tipp24 verschiebt das komplette Geschäft nach/über England. Große Verwirrung bei online Lotto Spielern. Ich habe bei Tipp24 per E-Mail nachgehakt. Die Ausführliche Antwort hier:
Der seit dem 01.01.2008 geltende neue Lotterie-Staatsvertrag sieht in der Tat ein Verbot des Glücksspiels über das Internet ab 01.01.2009 vor.
Lotto ist in Deutschland föderal, also auf Landesebene organisiert. Obwohl alle Länder nach denselben Regeln spielen und es auch nur eine gemeinsame Lottoziehung am Mittwoch und am Samstag gibt, hat jedes Bundesland eine eigene Landeslotterie.
Aufgrund dieser Struktur muss über die Rechtmäßigkeit des Staatsvertrages in jedem Bundesland einzeln entschieden werden und aktuell ist es höchst fraglich, wie die Verwaltungsgerichte der Länder in dieser Sache entscheiden werden.
Die Meinungen darüber, ob der Glücksspiel-Staatsvertrag rechtmäßig oder rechtswidrig ist, gehen unter Juristen nicht nur auf regionaler, sondern auch auf nationaler und europäischer Ebene stark auseinander, daher kommt es zu höchst unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen.
So konnte die Tipp24 AG im Oktober diesen Jahres einen ersten wichtigen Sieg gegen den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin erringen. Das Gericht entschied, dass die zentralen Vorschriften des Glücksspiel-Staatsvertrags für gewerbliche Lotto-Spielvermittler wie die Tipp24 AG keine Anwendung finden, weil sie unverhältnismäßige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit enthalten und europarechtswidrig sind. In Berlin ist damit die Rechtslage ab 1.1.2009 klar - die Tipp24 AG könnte weiter uneingeschränkt tätig sein.
In Niedersachsen jedoch entschied das Verwaltungsgericht jetzt im November in gleicher Sache genau in die entgegengesetzte Richtung. Dort wurde der Glücksspiel-Staatsvertrag bestätigt. In allen anderen Bundesländern ist die Situation noch unklar, da noch keine Urteile gefällt sind.
Die Tipp24 AG hat zum 1.1.09 ihr Geschäft nach England übertragen. Aktuell verweigern die Landeslotterien trotz dieser unklaren Rechtslage die Annahme von Spielscheinen. Ihre Spielscheine werden daher vorübergehend ordnungsgemäß an MyLotto24 Ltd zur Teilnahme weitergeleitet. Die Quotenermittlung und Gewinnverbuchung werden unmittelbar nach Bekanntgabe der Lottozahlen durch den Deutschen Lottoblock ebenfalls von MyLotto24 Ltd durchgeführt.
Im Falle eines Gewinns erhalten Sie diesen selbstverständlich wie gewohnt.
Es ist mal wieder an der Zeit für ein Gewinnspiel Artikel hier bei mir. Die ersten Früchte der ersten Teilnahme sind bereits geerntet. Es gab einen 5 Euro Gutschein von Amazon! Jippi! Den kann man immer gut gebrauchen. Dieses mal dreht sich fast alles
Aufgenommen: Jan 29, 23:18